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Beipackzettel unter der Lupe: So finden Sie die relevanten Informationen auf Anhieb.
Haben Sie sich auch schon mal über unverständliche Beipackzettel geärgert? Oder sind Sie verzweifelt, weil Sie alles finden, nur nicht die Information, die Sie brauchen? Wenn es Ihnen so geht, sind sie kein Einzelfall. Laut gesundheitsmonitor 2 würden 98 Prozent der Patienten eine Verbesserung des Beipackzettels begrüßen. Diese fünf Tipps sollen Ihnen das Lesen von Beipackzetteln erleichtern:
Lassen Sie sich beraten.
Der Slogan ist bestens bekannt: „Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker!“ Die Aufforderung ist nicht nur Werbebotschaft, sondern Berufsethos. Wenn Sie sich nach der Lektüre des Beipackzettels unsicher fühlen, kontaktieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker – auch noch am kommenden Tag.
Achten Sie auf besonderen Hersteller-Service.
Das Arzneimittelgesetzt bestimmt den Inhalt und die Reihenfolge der Informationen im Beipackzettel. Die rechtlichen Regelungen lassen den Arzneimittelherstellern jedoch Spielraum für mehr Verbraucherfreundlichkeit. Achten Sie auf Hersteller, die wichtige Informationen farblich hervorheben, Anwendungsgrafiken und Dosiertabellen für mehr Übersichtlichkeit im Beipackzettel verwenden und Überschriften deutlich hervorheben.
Finden Sie die wichtigen Angaben zur richtigen Dosierung auf Anhieb.
Punkt drei jedes Beipackzettels lautet: „Wie ist … einzunehmen?“. Unter dieser Überschrift finden Sie die wichtigen Angaben zur richtigen Dosierung der Arznei. Einige besonders verbraucherfreundliche Hersteller geben die Dosierung ihrer Arznei zusätzlich in Tabellenform auf der Verpackung an.
Beachten Sie Angaben zu Einschränkungen der Arzneimittel-Verwendung.
Ebenfalls wichtig ist Punkt zwei der Packungsbeilage „Was müssen Sie vor der Einnahme von … beachten?“. Hier sind Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Warnhinweise und Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten angegeben. Besprechen Sie gegebenenfalls diese Angaben mit Ihrem behandelnden Arzt.
Lassen Sie sich keine Panik machen.
Laut Gesetzgeber ist der Hersteller verpflichtet, jede jemals aufgetretene Nebenwirkung aufzulisten. Zu Panik vor möglichen Nebenwirkungen besteht meist kein Anlass. Tritt eine Nebenwirkung laut Beipackzettel z. B. „häufig“ auf, bedeutet das, dass maximal 10 von 100 Patienten betroffen sind. Umgekehrt heißt das: 90 Prozent aller Menschen, die das Medikament nehmen, haben diese Nebenwirkung garantiert nicht.
Übrigens:
Der Beipackzettel von Mammut Baby Bäuchleinwohl wurde in der August-Ausgabe 2010 der PTAheute, einem führenden Fachmagazin aus der Apotheke, als besonders verbraucherfreundlich herausgestellt. Sehen Sie auch hier, worauf wir bei der Gestaltung unserer Beipackzettel achten.
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