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Kennen Sie alle Maßnahmen, die das Mutterschutzgesetz vorsieht, um die Sicherheit von Mutter und Kind in der Schwangerschaft zu gewährleisten?
Frauen in der Schwangerschaft sind wortwörtlich in „anderen Umständen“. Das gilt auch am Arbeitsplatz. Um schwangeren, berufstätigen Frauen und ihren besonderen Bedürfnissen gerecht zu werden, gibt es den Mutterschutz. Er umfasst eine ganze Reihe von Regelungen, die die schwangere Frau am Arbeitsplatz stärken und so die Gesundheit von Mutter und Kind schützen sollen.
So dürfen schwangere Frauen nach dem Mutterschutzgesetz in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung und den ersten achte Wochen nach der Geburt nicht arbeiten. Das ist sicherlich die bekannteste Maßnahme des Mutterschutzgesetzes. Darüber hinaus regelt das Gesetz aber auch Folgendes:
- Schwangere Frauen unterliegen einem besonderen Kündigungsschutz. Dieser gilt auch in der Probezeit. Demnach darf der Arbeitgeber einer Schwangeren nicht kündigen, wenn ihm die Schwangerschaft bekannt war oder innerhalb von zwei Wochen nach der Kündigung mitgeteilt wurde.
- Schwangere Frauen müssen von verschiedenen Arbeiten freigestellt werden, die ihrer Gesundheit oder der Gesundheit ihres Babys schaden könnten.
Detaillierte Informationen zum Mutterschutz gibt es unter anderem beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugendliche.
Tipp:
Lassen Sie sich noch vor der Schwangerschaft zu Ihren Rechten beraten. Der Mutterschutz beinhaltetet eine ganze Reihe von Maßnahmen zum Schutz von Ihrer Gesundheit und der Gesundheit Ihres Babys.
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